Wir über uns

Rechtsträger der Stiftung ist die Evangelische Kirchengemeinde Bocholt.

Das ausführende und verwaltende Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Er umfasst sechs Mitglieder. Mindestens drei Mitglieder müssen dem Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt angehören. Die übrigen drei Mitglieder werden vom Presbyterium ernannt. Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl der Mitglieder ist zulässig.

Näheres zur Stiftung finden Sie in der Satzung.
Darüber hinaus geben wir Ihnen Einblicke in die “noch junge” Geschichte der Stiftung.

Foto: Gründungsstifter, die im Jahre 2005 mit einer Spende von mindestens 100 € zur Gründung der Stiftung mit beitrugen.

 

 

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